Rechte und Pflichten des Schiedsrichters beim Spielabbruch

Wann es einen Einwurf oder eine Ecke gibt, ist wohl jedem Fußballer bekannt. Doch was passiert, wenn ein Auswechselspieler einfach während der Partie auf das Spielfeld läuft und ein Tor verhindert? Warum gibt es nicht für jedes Handspiel eine gelbe Karte? Wie viele Spieler muss eine Mannschaft eigentlich mindestens haben? In der Regelecke werden verschiedene Regeln und deren aktuelle Auslegung anschaulich erklärt. Heute: Der Spielabbruch.

Noch vor ein paar Jahren stand in einem Anwärter-Lehrgang fast ausschließlich die Lehrarbeit mit den 17 Spielregeln im Mittelpunkt. Heutzutage sind Themen wie "Gewaltprävention" und "Das Verhalten bei Unruhen auf dem Platz" ein ebenso wichtiger Bestandteil im Ausbildungsprogramm junger Schiedsrichter. In einer solchen Extremsituation wissen, was zu tun ist, gehört inzwischen zum Handwerkszeug eines jeden Referees.

Wohl gab es auch in der Vergangenheit schon Spiele, die vorzeitig beendet wurden. Zum Beispiel, weil die Sportplätze nach schweren Regengüssen, Hagelschauern oder Schneefall einen ordentlichen Spielbetrieb nicht mehr zuließen. Oder wegen schlechter Sicht aufgrund von Nebel. Auch hat es im Jahr 1971 in Mönchengladbach einmal einen Pfostenbruch gegeben, sodass das Bundesliga-Spiel gegen Werder Bremen von Schiedsrichter Gerd Meuser vorzeitig beendet wurde. Außer am Wetter waren in der jüngeren Vergangenheit aber vor allem auch Einflüsse von außen Grund dafür, dass ein Spiel vor dem Abbruch stand oder tatsächlich vorzeitig beendet wurde. So bekam im Jahr 2011 bei der Bundesliga-Begegnung zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 im Jahr 2011 Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner einen vollen Bierbecher an den Kopf.

60. DFB-Lehrbrief zum Thema Spielabbruch

Spielunterbrechungen wegen umherfliegender Feuerwerkskörper oder sogenannten "Flitzern" gehören währenddessen leider längst zum Alltag im nationalen und internationalen Fußball und führen nicht in jedem Fall zu einem Spielabbruch. Doch nicht nur in den Spitzenligen müssen sich die Unparteiischen zunehmend mit dem Thema "Spielabbruch" auseinandersetzen. Verfolgt man die Tagespresse, dann lässt sich feststellen, dass auch im Amateurbereich manche Spiele nicht über die volle Zeit gehen. Oft ist aggressives Verhalten von Spielern, Funktionären oder Zuschauern der Grund.

Um die Schiedsrichter auf solche zwar seltenen, aber mit Sicherheit extremen Situationen vorzubereiten, befasst sich die 60. Ausgabe der DFB-Lehrbriefe mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Schiedsrichters - Der Spielabbruch". Dabei werden den Unparteiischen auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie die Gefahr eines Spielabbruchs reduzieren können. Gleichzeitig wird ihnen deutlich gemacht, wie sie sich im Fall eines Spielabbruchs zu verhalten haben und welche administrativen Aufgaben sie in der Folge beachten müssen.

Die formalen Vorgaben dazu finden sich in Regel 5 unter "Rechte und Pflichten". Es heißt dort:

    Der Schiedsrichter hat die Partie bei...

  • einem Vergehen oder aus einem anderen Grund nach seinem Ermessen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen,
  • jedem Eingriff von außen zu unterbrechen, vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen.

Alle zumutbaren Mittel der Spielfortsetzung ausschöpfen

Bevor jedoch ein Spielabbruch erfolgt, müssen gemäß den Erläuterungen des DFB "...alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sein". Zu diesen Mitteln gehört es, die Spielführer zur Fairness und zum Respekt gegenüber der gegnerischen Mannschaft aufzufordern. Bei störenden Einflüssen durch die Zuschauer muss der Ordnungsdienst einschreiten. Und bei einer Verschlechterung der Platzverhältnisse oder einem aufziehenden Gewitter muss der Unparteiische die Frist von 30 Minuten beachten, ehe er das Spiel abbricht.

Doch nicht selten kommt es vor, dass das Sportgericht dem Schiedsrichter nach einem Spielabbruch dennoch anlastet, nicht alle zumutbaren Mittel eingesetzt zu haben, das Spiel ordnungsgemäß fortzuführen.

Das zeigt, in welchem Problemfeld sich der Schiedsrichter befindet und welche Hindernisse sich auftun, wenn er ein Spiel vorzeitig beendet. Das Regelwerk gibt nämlich keine genaue Definition für die Formulierung "alle zumutbaren Mittel". Die Überlegung, ein Spiel abzubrechen, ist daher situationsabhängig und wird von jedem Schiedsrichter anders gesehen und empfunden.

Funktionäre, Verbandsvertreter und schließlich auch die Sportrichter müssen akzeptieren, dass eine solche Entscheidung in letzter Konsequenz vom subjektiven Empfinden eines jeden einzelnen Unparteiischen abhängig ist. Dennoch gibt es auch eindeutige Vorgaben zum Spielabbruch, an die sich alle Schiedsrichter halten müssen. Diese werden im aktuellen Lehrbrief deutlich.

Mögliche Abbruch-Kriterien

  • Verschlechterung des Wetters, sodass die Platzverhältnisse ein ordnungsgemäßes Spiel nicht mehr zulassen (Wasser auf dem Platz, Blitzeis, Schneefall)
  • Dichter Nebel
  • Irreparable Beschädigung eines Tors
  • Ausfall des Flutlichts
  • Zuschauer auf dem Spielfeld
  • Abschuss von Feuerwerkskörpern auf das Spielfeld
  • Blenden der Spieler oder des Schiedsrichters durch Laserpointer
  • Angriff auf Unparteiische, Trainer oder Mannschafts-Offizielle
  • Rassistische Aggressionen von Zuschauern
  • Angriff auf die Unparteiischen durch Spieler (Schlagen, Spucken, Treten)
  • Schlägerei in einer „Rudel-Bildung“, die für den Schiedsrichter nicht mehr kontrollierbar ist
  • Reduzierung einer Mannschaft durch Platzverweise oder Verletzungen auf weniger als sieben Spieler
  • Besonders schwere Verletzung eines Spielers
  • Ausfall des Schiedsrichters (Verletzung, Erkrankung) und fehlender Ersatz
  • Todesfall im Umfeld des Spiels (Spieler, Offizielle, Zuschauer)

Fünf Fragen an Jochen Drees: "Trainer und Spielführer ins Boot holen"

Ein Spielabbruch ist dann notwendig, wenn das Spiel unter regulären Bedingungen im Sinne des Sports nicht mehr durchgeführt werden kann und natürlich auch, wenn die Gesundheit der Spieler durch die äußeren Einflüsse gefährdet ist.

Herr Drees, ein Spielabbruch wegen Regens, wie Sie ihn 2008 beim Bundesliga-Spiel in Nürnberg hatten, ist sicherlich die Ausnahme. Warum ging es damals nicht mehr weiter?

Jochen Drees: Nachdem es unmittelbar zu Spielbeginn so heftig angefangen hatte zu regnen, war die Durchführung unter regulären, sportlichen Bedingungen schon zum Ende der ersten Halbzeit grenzwertig. Der Ball blieb in Wasserlachenliegen, wurde bei Pässen unberechenbar schnell, die Spieler hatten keinen festen Stand mehr, und normale Laufwege waren nicht mehr möglich. Auch nachdem wir die Halbzeitpause um 30 Minuten verlängert hatten, war kein Nachlassen des Regens absehbar, und es hatten sich zunehmend Pfützen gebildet – dann musste ich das Spiel damals leider abbrechen.

Was muss man als Schiedsrichter beachten, bevor man zur finalen Maßnahme eines witterungsbedingten Spielabbruchs greift? Wann ist der Punkt erreicht, dass nichts mehr geht?

Drees: Sicherlich dann, wenn das Spiel unter regulären Bedingungen im Sinne des Sports nicht mehr durchgeführt werden kann und natürlich auch, wenn die Gesundheit der Spieler durch die äußeren Einflüsse gefährdet ist. Einen festen zeitlichen Rahmen würde ich aber nicht benennen, wenn sich eine Besserung der Bedingungen abzeichnet. Dann kann es auch länger als 30 Minuten dauern.

Wer darf bei der Frage, ob ein Spiel endgültig abgebrochen wird, eigentlich mitdiskutieren? Kommunizieren Sie vor dieser Entscheidung beispielsweise auch mit Spielern und Verantwortlichen?

Drees: Grundsätzlich ist das die alleinige Entscheidung des Schiedsrichters. Ich würde aber raten, die Trainer und Spielführer, aber auch den Platzwart mit ins Boot zu holen. Je mehr Personen die Gründe für einen Spielabbruch nachvollziehen können, umso größer ist die Akzeptanz dieser sicherlich unpopulären Entscheidung. Aber Vorsicht! Natürlich darf man sich bei seiner Entscheidung nicht von taktischen Überlegungen der Mannschaften – wie Spielstand und verbleibende Restspielzeit – beeinflussen lassen.

Welche Antwort empfehlen Sie auf die Frage, warum ein Spiel abgebrochen wurde, wenn Vereinsverantwortliche oder lokale Medien Sie konkret danach fragen?

Drees: Da würde ich ganz offen die Gründe meiner Entscheidungsfindung kommunizieren. Der Schiedsrichter wird sich die Entscheidung zum Spielabbruch nie leicht machen und braucht da nichts zu verheimlichen.

Auch mit sogenannten „Einflüssen von außen“ haben Sie schon mal Erfahrungen gemacht, als vor acht Jahren bei einem Zweitliga-Spiel in Essen Feuerwerkskörper aufs Spielfeld flogen. Was kann ein Schiedsrichter tun, um trotz Aggressionen von außen ein Spiel über die Bühne zu bekommen und den Spielabbruch zu verhindern?

Drees: Ich würde vor dem Hintergrund einer Gefährdung von Spielern, Offiziellen und friedlichen Zuschauern immer eine Spielunterbrechung anraten und gegebenenfalls auch die Mannschaften vom Feld führen. So entzieht man diesen Chaoten erst einmal die Bühne. Dann würde ich über Vereinsvertreter die Platzordner, den Sicherheitsdienst und die Polizei für Ruhe und Ordnung sorgen lassen.