DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Hoffenheims Co-Trainer Fröhling

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Frank Fröhling, einen der Co-Trainer des Bundesligisten TSG Hoffenheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Fröhling hatte sich in der 69. Minute der Bundesligabegegnung beim VfL Bochum am 1. März 2025 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Florian Badstübner verhalten und daraufhin die Rote Karte gesehen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Verls Otto
Das Sportgericht des DFB belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga.
.jpg%3F1741597348)
Ein Spiel Sperre für Bayerns Palhinha
Das DFB-Sportgericht belegt João Palhinha vom FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.
.jpg%3F1741434084)
U 19-Partie zwischen Rostock und Kiel für beide Teams als verloren gewertet
Im Verfahren gegen den FC Hansa Rostock und drei seiner Nachwuchsspieler sowie bezüglich der Spielwertung des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Sportgericht sein Urteil gefällt.