Zwei Zuschauer-Teilausschlüsse und Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen erhält der 1. FC Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und muss seine nächsten beiden Drittliga-Heimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit und die genannte Geldstrafe.

In der 36. Minute des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, versuchten zudem in der 40. Minute einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. In der 67. Minute musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster am 22. April 2016 überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgercht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen erhält der 1. FC Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und muss seine nächsten beiden Drittliga-Heimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit und die genannte Geldstrafe.

In der 36. Minute des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, versuchten zudem in der 40. Minute einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. In der 67. Minute musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster am 22. April 2016 überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgercht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.