Zwei Teilausschlüsse der Öffentlichkeit für Preußen Münster

Preußen Münster muss seine Drittliga-Heimspiele gegen Wehen Wiesbaden am 21. November (ab 14 Uhr) und gegen Erzgebirge Aue am 5. Dezember (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen gegen Wiesbaden die Stehplatzbereiche in den Blöcken K, M und N geschlossen bleiben, gegen Aue die Stehplätze in den Blöcken M und N.

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während des Drittliga-Heimspiels gegen Hansa Rostock am 16. Oktober 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute im Einzelrichteverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 28. April 2015 gegen Preußen Münster verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der acht Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommt im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit.

Das Drittliga-Spiel zwischen Münster und Rostock musste in der 78. Minute für etwa elf Minuten unterbrochen werden, nachdem im Münsteraner Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet worden war. Bereits vor Spielbeginn und in der 47. Minute waren im Bereich der heimischen Zuschauer Bengalische Fackeln, Rauchpulver und Knallkörper gezündet und teilweise auf die Laufbahn geworfen worden. Ferner wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten beim Verlassen des Spielfeldes während der Spielunterbrechung mit Bier überschüttet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Preußen Münster muss seine Drittliga-Heimspiele gegen Wehen Wiesbaden am 21. November (ab 14 Uhr) und gegen Erzgebirge Aue am 5. Dezember (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen gegen Wiesbaden die Stehplatzbereiche in den Blöcken K, M und N geschlossen bleiben, gegen Aue die Stehplätze in den Blöcken M und N.

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während des Drittliga-Heimspiels gegen Hansa Rostock am 16. Oktober 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute im Einzelrichteverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 28. April 2015 gegen Preußen Münster verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der acht Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommt im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit.

Das Drittliga-Spiel zwischen Münster und Rostock musste in der 78. Minute für etwa elf Minuten unterbrochen werden, nachdem im Münsteraner Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet worden war. Bereits vor Spielbeginn und in der 47. Minute waren im Bereich der heimischen Zuschauer Bengalische Fackeln, Rauchpulver und Knallkörper gezündet und teilweise auf die Laufbahn geworfen worden. Ferner wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten beim Verlassen des Spielfeldes während der Spielunterbrechung mit Bier überschüttet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.