Zwei Spiele unter Teilausschluss der Öffentlichkeit für den 1. FC Nürnberg

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitliga-Derbys bei Greuther Fürth am 11. August 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss dazu verurteilt, ein Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Darüber hinaus widerruft das Sportgericht wegen besagter Vorkommnisse die am 10. April 2014 gegen den 1. FC Nürnberg verhängte Bewährungsstrafe, so dass ein weiteres Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auszutragen ist.

So müssen in den Zweitliga-Heimspielen gegen den 1. FC Kaiserslautern am 29. September 2014, 20.15 Uhr, und gegen RB Leipzig am noch exakt zu terminierenden 10. Spieltag (17.-20. Oktober 2014) die Stehplatzbereiche der Blöcke 7, 9 und 11 im Unterrang der Nordkurve geschlossen bleiben.

Im Laufe des Spiels bei Greuther Fürth war im Nürnberger Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren zweimal während der Begegnung Leuchtraketen aus dem Nürnberger Zuschauersektor auf das Spielfeld geschossen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitliga-Derbys bei Greuther Fürth am 11. August 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss dazu verurteilt, ein Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Darüber hinaus widerruft das Sportgericht wegen besagter Vorkommnisse die am 10. April 2014 gegen den 1. FC Nürnberg verhängte Bewährungsstrafe, so dass ein weiteres Heimspiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auszutragen ist.

So müssen in den Zweitliga-Heimspielen gegen den 1. FC Kaiserslautern am 29. September 2014, 20.15 Uhr, und gegen RB Leipzig am noch exakt zu terminierenden 10. Spieltag (17.-20. Oktober 2014) die Stehplatzbereiche der Blöcke 7, 9 und 11 im Unterrang der Nordkurve geschlossen bleiben.

Im Laufe des Spiels bei Greuther Fürth war im Nürnberger Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren zweimal während der Begegnung Leuchtraketen aus dem Nürnberger Zuschauersektor auf das Spielfeld geschossen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.