Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Polter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Polter vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und 5000 Euro Geldstrafe belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Polter war in der 56. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 28. April 2017 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Polter vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und 5000 Euro Geldstrafe belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Polter war in der 56. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 28. April 2017 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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