Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Ivica Olic von 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ivica Olic vom Zweitligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen das Wettverbot (§ 1 Nr. 2, Abs. 1 DFB-Rechts- und Verfahrensordnung) mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Olic hat im Zeitraum vom 26.08.2016 bis 11.09.2016 bei einem Internet-Wettanbieter unter anderem auf neun Begegnungen der 2. Bundesliga gewettet bzw. wetten lassen. Die einzelnen Wetteinsätze beliefen sich fast ausschließlich im dreistelligen Euro-Bereich. Auf Spiele des TSV München von 1860 wurde nicht gewettet.

Das Verhalten von Olic stellt einen Verstoß gegen das im Bereich des DFB bestehende Wettverbot dar. Gemäß § 1 Nr. 2, Abs. 1 DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ist es Spielern untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Die Sanktion spiegelt den Verstoß gegen das allgemeine Wettverbot im Bereich des DFB wieder. Es ist dabei auch im Interesse der Spieler, sich durch Wetten nicht in die Nähe eines Manipulationsverdachtes zu begeben. Die Ermittlungen in dem Fall Olic haben keinen Hinweis auf Wettmanipulationen erbracht."

Ivica Olic hat dem Urteil zugestimmt; es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ivica Olic vom Zweitligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen das Wettverbot (§ 1 Nr. 2, Abs. 1 DFB-Rechts- und Verfahrensordnung) mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Olic hat im Zeitraum vom 26.08.2016 bis 11.09.2016 bei einem Internet-Wettanbieter unter anderem auf neun Begegnungen der 2. Bundesliga gewettet bzw. wetten lassen. Die einzelnen Wetteinsätze beliefen sich fast ausschließlich im dreistelligen Euro-Bereich. Auf Spiele des TSV München von 1860 wurde nicht gewettet.

Das Verhalten von Olic stellt einen Verstoß gegen das im Bereich des DFB bestehende Wettverbot dar. Gemäß § 1 Nr. 2, Abs. 1 DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ist es Spielern untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Die Sanktion spiegelt den Verstoß gegen das allgemeine Wettverbot im Bereich des DFB wieder. Es ist dabei auch im Interesse der Spieler, sich durch Wetten nicht in die Nähe eines Manipulationsverdachtes zu begeben. Die Ermittlungen in dem Fall Olic haben keinen Hinweis auf Wettmanipulationen erbracht."

Ivica Olic hat dem Urteil zugestimmt; es ist damit rechtskräftig.