Zwei Spiele Sperre und 5000 Euro Geldstrafe für Lasse Sobiech

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lasse Sobiech vom Zweitbundesligisten FC St. Pauli wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung im Einzelrichterverfahren mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus muss der Spieler 5000 Euro Geldstrafe zahlen und ist bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Sobiech hatte seinem Gegenspieler Jan Mauersberger in der 50. Minute des Zweitligaspiels gegen 1860 München am 22. September 2016 nach einem gegenseitigen Halten mit dem rechten Bein von hinten gegen dessen linkes Bein getreten. Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lasse Sobiech vom Zweitbundesligisten FC St. Pauli wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung im Einzelrichterverfahren mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus muss der Spieler 5000 Euro Geldstrafe zahlen und ist bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Sobiech hatte seinem Gegenspieler Jan Mauersberger in der 50. Minute des Zweitligaspiels gegen 1860 München am 22. September 2016 nach einem gegenseitigen Halten mit dem rechten Bein von hinten gegen dessen linkes Bein getreten. Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###