Zwei Spiele Sperre und 15.000 Euro Strafe für Bremens Djilobodji

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Papy Djilobodji vom Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Der Sperre wegen der fünften Gelben Karte, die Djilobodji im Bundesligaspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 am vergangenen Samstag erhalten hat, ist im Anschluss an die hier ausgesprochene Sperre zu verbüßen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Die Fälle Papy Djilobodji und Deniz Naki unterscheiden sich darin, dass der ehemalige Spieler des FC St. Pauli damals nach einem Torerfolg in demonstrativer und provozierender Art und Weise vor der Tribüne die 'Hals-Abschneide-Bewegung' gemacht hat. Im vorliegenden Fall hat der Mainzer Gegenspieler Pablo de Blasis nach Anhörung des Sportgerichts diese Bewegung in der Spielsituation nicht wahrgenommen. Außerdem kommt auf Djilobodji wegen seiner fünften Gelben Karte eine weitere Sperre von einem Spiel zu, so dass er insgesamt drei Spiele aussetzen muss."

Djilobodji hatte in der 62. Spielminute des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 mit der rechten Hand eine sogenannte "Hals-Abschneide-Bewegung" in Richtung seines Mainzer Gegenspielers De Blasis gemacht. Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Papy Djilobodji vom Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Der Sperre wegen der fünften Gelben Karte, die Djilobodji im Bundesligaspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 am vergangenen Samstag erhalten hat, ist im Anschluss an die hier ausgesprochene Sperre zu verbüßen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Die Fälle Papy Djilobodji und Deniz Naki unterscheiden sich darin, dass der ehemalige Spieler des FC St. Pauli damals nach einem Torerfolg in demonstrativer und provozierender Art und Weise vor der Tribüne die 'Hals-Abschneide-Bewegung' gemacht hat. Im vorliegenden Fall hat der Mainzer Gegenspieler Pablo de Blasis nach Anhörung des Sportgerichts diese Bewegung in der Spielsituation nicht wahrgenommen. Außerdem kommt auf Djilobodji wegen seiner fünften Gelben Karte eine weitere Sperre von einem Spiel zu, so dass er insgesamt drei Spiele aussetzen muss."

Djilobodji hatte in der 62. Spielminute des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 mit der rechten Hand eine sogenannte "Hals-Abschneide-Bewegung" in Richtung seines Mainzer Gegenspielers De Blasis gemacht. Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.