Zwei Spiele Sperre und 10.000 Euro Geldstrafe für Hoffenheims Wagner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sandro Wagner vom Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Wagner bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Urteil fällte, sagt dazu: "Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass Sandro Wagner sein Fehlverhalten umgehend eingeräumt und sich sowohl bei seinem Gegenspieler als auch beim Schiedsrichter noch auf dem Platz und nach dem Spiel entschuldigt hat."

Wagner war in der 60. Minute des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 28. Januar 2017 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sandro Wagner vom Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Wagner bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Urteil fällte, sagt dazu: "Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass Sandro Wagner sein Fehlverhalten umgehend eingeräumt und sich sowohl bei seinem Gegenspieler als auch beim Schiedsrichter noch auf dem Platz und nach dem Spiel entschuldigt hat."

Wagner war in der 60. Minute des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 28. Januar 2017 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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