Zwei Spiele Sperre und 10.000 Euro Geldstrafe für Hamburgs Holtby

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lewis Holtby vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Holtby bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Holtby war in der 44. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 10. Dezember 2016 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lewis Holtby vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Holtby bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Holtby war in der 44. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 10. Dezember 2016 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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