Zwei Spiele Sperre und 10.000 Euro Geldstrafe für den Mainzer Cordoba

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jhon Cordoba vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Cordoba bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Cordoba war in der 55. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 20. Dezember 2016 von Schiedsrichter Günter Perl (Pullach im Isartal) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jhon Cordoba vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Cordoba bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Cordoba war in der 55. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 20. Dezember 2016 von Schiedsrichter Günter Perl (Pullach im Isartal) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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