Sportgericht sperrt Freiburgs Guede für zwei Spiele

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Karim Guede vom Bundesligisten SC Freiburg nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Guede hatte seinem Gegenspieler Martin Lanig in der 23. Minute des Bundesligaspiels Eintracht Frankfurt gegen SC Freiburg am 23. August mit dem linken Unterarm in die Magengegend geschlagen. Da Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) diesen Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich tätig werden und Anklage erheben.

Spieler und Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Karim Guede vom Bundesligisten SC Freiburg nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Guede hatte seinem Gegenspieler Martin Lanig in der 23. Minute des Bundesligaspiels Eintracht Frankfurt gegen SC Freiburg am 23. August mit dem linken Unterarm in die Magengegend geschlagen. Da Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) diesen Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich tätig werden und Anklage erheben.

Spieler und Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.