Zwei Spiele Sperre für Zwickaus Zimmermann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc-Philipp Zimmermann vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Zimmermann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zimmermann war in der 87. Minute des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 22. Oktober 2016 von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc-Philipp Zimmermann vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Zimmermann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zimmermann war in der 87. Minute des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 22. Oktober 2016 von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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