Zwei Spiele Sperre für Uzungüney von Schott Mainz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ebru Uzungüney vom Frauen-Zweitbundesligisten TSV Schott Mainz im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Uzungüney bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Uzungüney war in der 59. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen den TSV Crailsheim am 13. November 2016 von Schiedsrichterin Samira Bologna (Seelbach) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ebru Uzungüney vom Frauen-Zweitbundesligisten TSV Schott Mainz im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Uzungüney bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Uzungüney war in der 59. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen den TSV Crailsheim am 13. November 2016 von Schiedsrichterin Samira Bologna (Seelbach) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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