Zwei Spiele Sperre für Schalkes Draxler

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Draxler vom Bundesligisten Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Draxler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Draxler war in der 71. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 von Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Spieler beziehungsweise Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Draxler vom Bundesligisten Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Draxler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Draxler war in der 71. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 von Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Spieler beziehungsweise Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.