Zwei Spiele Sperre für Regensburger Hein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Oliver Hein vom Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Hein bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hein war in der 76. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 27. August 2016 von Schiedsrichter Felix-Benjamin Schwermer (Magdeburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Oliver Hein vom Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Hein bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hein war in der 76. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 27. August 2016 von Schiedsrichter Felix-Benjamin Schwermer (Magdeburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.