Zwei Spiele Sperre für Osnabrücks Thomik

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Paul Thomik vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Thomik bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Thomik war in der 26. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 21. Februar 2015 von Schiedsrichter Michael Kempter (Sauldorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Paul Thomik vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Thomik bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Thomik war in der 26. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 21. Februar 2015 von Schiedsrichter Michael Kempter (Sauldorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.