Zwei Spiele Sperre für Münsters Heitmeier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc Heitmeier vom Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Heitmeier zusätzlich für das nächste für ihn anstehende Vereinspokalspiel auf Landesebene gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Heitmeier war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 17. August 2014 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc Heitmeier vom Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Heitmeier zusätzlich für das nächste für ihn anstehende Vereinspokalspiel auf Landesebene gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Heitmeier war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 17. August 2014 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.