Zwei Spiele Sperre für Lars Stindl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lars Stindl von Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel sowie einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Der Spieler hatte sich während des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Februar 2015 unsportlich verhalten und war von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) mit der zweiten Gelben Karte und somit Gelb-Rot vom Feld verwiesen worden. Im Anschluss verhielt sich Stindl auch gegenüber dem Schiedsrichtergespann unsportlich.

Die Sperrstrafe ist nach Ablauf der Sperre wegen der im gleichen Spiel verhängten Gelb-Roten Karte (automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel der Lizenzligen) zu verbüßen.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lars Stindl von Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel sowie einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Der Spieler hatte sich während des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 28. Februar 2015 unsportlich verhalten und war von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) mit der zweiten Gelben Karte und somit Gelb-Rot vom Feld verwiesen worden. Im Anschluss verhielt sich Stindl auch gegenüber dem Schiedsrichtergespann unsportlich.

Die Sperrstrafe ist nach Ablauf der Sperre wegen der im gleichen Spiel verhängten Gelb-Roten Karte (automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel der Lizenzligen) zu verbüßen.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.