Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tugba Tekkal vom 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Tekkal bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Tekkal war in der 13. Minute des Spiels in der Süd-Staffel der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FC Saarbrücken am 22. Februar 2015 von Schiedsrichterin Sandy Kuchmann-Nowak (Oberhausen) des Feldes verwiesen worden.
Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tugba Tekkal vom 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Tekkal bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Tekkal war in der 13. Minute des Spiels in der Süd-Staffel der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FC Saarbrücken am 22. Februar 2015 von Schiedsrichterin Sandy Kuchmann-Nowak (Oberhausen) des Feldes verwiesen worden.
Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.