Zwei Spiele Sperre für Kölns Daniel Flottmann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Flottmann vom Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Flottmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Flottmann war in der 37. Minute des Drittligaspiels zwischen der SpVgg Unterhaching und Fortuna Köln am 7. März 2015 von Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Flottmann vom Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Flottmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Flottmann war in der 37. Minute des Drittligaspiels zwischen der SpVgg Unterhaching und Fortuna Köln am 7. März 2015 von Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.