Zwei Spiele Sperre für Ingolstadts Brégerie

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Romain Brégerie vom Bundesligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt. Darüber hinaus ist Brégerie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Brégerie war in der 87. Minute des Bundesligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 9. April 2017 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Romain Brégerie vom Bundesligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt. Darüber hinaus ist Brégerie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Brégerie war in der 87. Minute des Bundesligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 9. April 2017 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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