Zwei Spiele Sperre für Halles Lindenhahn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Lindenhahn vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Lindenhahn bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lindenhahn war in der 83. Minute des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 28. September 2013 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Lindenhahn vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Lindenhahn bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lindenhahn war in der 83. Minute des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 28. September 2013 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.