Zwei Spiele Sperre für Halles Kleineheismann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Kleineheismann vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kleineheismann war in der 63. Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 19. März 2017 von Schiedsrichter Günter Perl (Pullach im Isartal) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Kleineheismann vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kleineheismann war in der 63. Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 19. März 2017 von Schiedsrichter Günter Perl (Pullach im Isartal) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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