Zwei Spiele Sperre für Freiburgs Jobina Lahr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jobina Verena Lahr vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Allianz Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Lahr bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Lahr war in der 15. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 16. November 2014 von Schiedsrichterin Moiken Wolk (Worms) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jobina Verena Lahr vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Allianz Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Lahr bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Lahr war in der 15. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 16. November 2014 von Schiedsrichterin Moiken Wolk (Worms) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.