Zwei Spiele Sperre für Fabian Holland von Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Fabian Holland vom Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nordost belegt. Darüber hinaus ist Holland bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Holland war in der 89. Minute des Regionalligaspiels von Hertha BSC II gegen Optik Rathenow am 21. September 2013 von Schiedsrichter Andreas Becker (Kritzmow) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/nse]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Fabian Holland vom Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nordost belegt. Darüber hinaus ist Holland bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Holland war in der 89. Minute des Regionalligaspiels von Hertha BSC II gegen Optik Rathenow am 21. September 2013 von Schiedsrichter Andreas Becker (Kritzmow) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.