Zwei Spiele Sperre für den Mainzer Rossmann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian-Christian Rossmann vom Drittligisten 1. FSV Mainz 05 II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Rossmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Rossmann war in der 52. Minute des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 7. August 2016 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian-Christian Rossmann vom Drittligisten 1. FSV Mainz 05 II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Rossmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Rossmann war in der 52. Minute des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 7. August 2016 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.