Zwei Spiele Sperre für Cottbuser Sanogo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Boubacar Sanogo vom Zweitbundesligisten Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Sanogo bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Sanogo war in der 80. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 23. August 2013 von Schiedsrichter Christian Bandurski (Oberhausen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/js]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Boubacar Sanogo vom Zweitbundesligisten Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Sanogo bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Sanogo war in der 80. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 23. August 2013 von Schiedsrichter Christian Bandurski (Oberhausen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.