Zwei Spiele Sperre für Chemnitzer Frahn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Frahn vom Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Frahn bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Frahn war in der 42. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 5. Februar 2016 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Frahn vom Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Frahn bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Frahn war in der 42. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 5. Februar 2016 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.