Zwei Spiele Sperre für Bielefelderin Jäger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Annabel Jäger vom Frauen-Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer versuchten Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Jäger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Jäger war in der 80. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 11. Dezember 2016 von Schiedsrichterin Johanna Ochs (Gemünden) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Annabel Jäger vom Frauen-Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer versuchten Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Jäger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Jäger war in der 80. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 11. Dezember 2016 von Schiedsrichterin Johanna Ochs (Gemünden) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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