Zwei Spiele Sperre für Berliner Schulz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nico Schulz vom Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Schulz bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schulz war in der Nachspielzeit des Bundesliga-Meisterschaftsspiels beim SC Freiburg am 19. September 2014 von Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nico Schulz vom Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Schulz bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schulz war in der Nachspielzeit des Bundesliga-Meisterschaftsspiels beim SC Freiburg am 19. September 2014 von Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.