Zwei Spiele Sperre für Bayern-Keeper Reina

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pepe Reina vom Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Reina bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Reina war in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 9. Mai 2015 von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pepe Reina vom Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Reina bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Reina war in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 9. Mai 2015 von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.