Zwei Spiele Sperre für Bayerns Fabienne Weber

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fabienne Weber vom Frauen-Zweitbundesligisten Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Weber bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Weber war in der 53. Minute des Zweitbundesligaspiels gegen 1899 Hoffenheim II am 26. Oktober 2014 von Schiedsrichterin Susann Dittmar (Dresden) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fabienne Weber vom Frauen-Zweitbundesligisten Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Weber bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Weber war in der 53. Minute des Zweitbundesligaspiels gegen 1899 Hoffenheim II am 26. Oktober 2014 von Schiedsrichterin Susann Dittmar (Dresden) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.