Zwei Spiele Innenraumverbot und 15.000 Euro Strafe für Roger Schmidt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Zudem hat das Sportgericht die Teilaussetzung zur Bewährung des gegen Roger Schmidt am 24. Februar 2016 verhängten Urteils widerrufen, weshalb der Trainer zusätzlich zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen muss.

Der Coach hat dem Urteil bereits zugestimmt, damit ist es rechtskräftig. Betroffen sind demnach das DFB-Pokalspiel am Dienstag (ab 18.30 Uhr, live bei Sky) bei den Sportfreunden Lotte und das Bundesligaspiel am kommenden Samstag (ab 15.30 Uhr, live bei Sky) beim VfL Wolfsburg.

Kein Kontakt zur Mannschaft

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schmidt war in der 51. Minute des Leverkusener Bundesliga-Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim am vergangenen Samstag nach einem unsportlichen Verhalten gegenüber seinem Trainerkollegen Julian Nagelsmann von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) aus dem Innenraum verwiesen worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Zudem hat das Sportgericht die Teilaussetzung zur Bewährung des gegen Roger Schmidt am 24. Februar 2016 verhängten Urteils widerrufen, weshalb der Trainer zusätzlich zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen muss.

Der Coach hat dem Urteil bereits zugestimmt, damit ist es rechtskräftig. Betroffen sind demnach das DFB-Pokalspiel am Dienstag (ab 18.30 Uhr, live bei Sky) bei den Sportfreunden Lotte und das Bundesligaspiel am kommenden Samstag (ab 15.30 Uhr, live bei Sky) beim VfL Wolfsburg.

Kein Kontakt zur Mannschaft

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schmidt war in der 51. Minute des Leverkusener Bundesliga-Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim am vergangenen Samstag nach einem unsportlichen Verhalten gegenüber seinem Trainerkollegen Julian Nagelsmann von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) aus dem Innenraum verwiesen worden.

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