Zwei Pokalspiele Sperre für Montabaurs Diel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hanna Lena Diel vom Süd-Zweitbundesligisten 1. FFC Montabaur im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei für sie anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Diel auch für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Diel war in der 60. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Rommelshausen am 24. August 2014 von Schiedsrichterin Sonja Kuttelwascher (Ilvesheim) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hanna Lena Diel vom Süd-Zweitbundesligisten 1. FFC Montabaur im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei für sie anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Diel auch für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Diel war in der 60. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Rommelshausen am 24. August 2014 von Schiedsrichterin Sonja Kuttelwascher (Ilvesheim) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.