Zwei Pokalspiele Sperre für Leipzigs Straehle

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Claudia Straehle vom Nord-Zweitbundesligisten FFV Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre für die nächsten zwei für sie anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Straehle auch für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Straehle hatte in der 17. Minute des DFB-Pokalspiels beim SV Henstedt-Ulzburg am 23. August 2014 von Schiedsrichterin Anna-Lena Heidenreich (Dahme) als Ersatzspielerin die Rote Karte gesehen.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Claudia Straehle vom Nord-Zweitbundesligisten FFV Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre für die nächsten zwei für sie anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Straehle auch für alle anderen Pokalspiele ihres jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Straehle hatte in der 17. Minute des DFB-Pokalspiels beim SV Henstedt-Ulzburg am 23. August 2014 von Schiedsrichterin Anna-Lena Heidenreich (Dahme) als Ersatzspielerin die Rote Karte gesehen.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.