Zwei Pokalspiele Sperre für Kaffenberger vom FSV Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Kaffenberger vom Zweitbundesligisten FSV Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Kaffenberger für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Kaffenberger war in der 86. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Siegen am 16. August 2014 von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Kaffenberger vom Zweitbundesligisten FSV Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Kaffenberger für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Kaffenberger war in der 86. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Siegen am 16. August 2014 von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.