Zwei Pokalspiele Sperre für Bremens Bartels

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fin Bartels vom Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Bartels war in der 82. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Lotte am 21. August 2016 von Schiedsrichter Christian Dietz (München) des Feldes verwiesen worden.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fin Bartels vom Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Bartels war in der 82. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Lotte am 21. August 2016 von Schiedsrichter Christian Dietz (München) des Feldes verwiesen worden.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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