Zuschauerteilausschluss für Offenbach

Nach den Vorkommnissen beim Aufstiegs-Relegationsspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Mai 2015 muss Regionalligist Kickers Offenbach ein Heimspiel der Regionalliga Südwest unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) widerrief nunmehr im Einzelrichter-Verfahren die bestehende Bewährung des Urteils vom 27. April 2015 (Teilausschluss der Öffentlichkeit) und verurteilte den Klub dazu, beim nächsten Regionalliga-Heimspiel gegen den FC Homburg am 8. August 2015 die Gegengerade ("Waldemar-Klein-Tribüne") und den Heimbereich der Westtribüne zu schließen.

Darüber hinaus dürfen nur 3500 Eintrittskarten für den Heimbereich verkauft werden. In den geschlossenen Tribünenbereichen sind keine Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches erlaubt. Auch eine Übertragung des Spiels im Rahmen eines Public Viewings ist auf dem Stadion- und Vereinsgelände nicht gestattet.

Das Relegationsrückspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Mai in Offenbach musste in der 84. Minute für rund 17 Minuten unterbrochen werden, weil etwa 40 Offenbacher Zuschauer in den Innenraum eindrangen, das Spielfeld betraten und pyrotechnische Gegenstände zündeten. Beim anschließenden Polizeieinsatz wurden einzelne Polizisten verletzt.

Schon in der 41. Minute des Spiels hatte es Ärger gegeben, weil aus dem Offenbacher Zuschauerblock zahlreiche Gegenstände wie Fahnenstangen und eine Krücke in Richtung von Magdeburger Spielern geworfen wurden.

[mm]

Nach den Vorkommnissen beim Aufstiegs-Relegationsspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Mai 2015 muss Regionalligist Kickers Offenbach ein Heimspiel der Regionalliga Südwest unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) widerrief nunmehr im Einzelrichter-Verfahren die bestehende Bewährung des Urteils vom 27. April 2015 (Teilausschluss der Öffentlichkeit) und verurteilte den Klub dazu, beim nächsten Regionalliga-Heimspiel gegen den FC Homburg am 8. August 2015 die Gegengerade ("Waldemar-Klein-Tribüne") und den Heimbereich der Westtribüne zu schließen.

Darüber hinaus dürfen nur 3500 Eintrittskarten für den Heimbereich verkauft werden. In den geschlossenen Tribünenbereichen sind keine Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches erlaubt. Auch eine Übertragung des Spiels im Rahmen eines Public Viewings ist auf dem Stadion- und Vereinsgelände nicht gestattet.

Das Relegationsrückspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Mai in Offenbach musste in der 84. Minute für rund 17 Minuten unterbrochen werden, weil etwa 40 Offenbacher Zuschauer in den Innenraum eindrangen, das Spielfeld betraten und pyrotechnische Gegenstände zündeten. Beim anschließenden Polizeieinsatz wurden einzelne Polizisten verletzt.

Schon in der 41. Minute des Spiels hatte es Ärger gegeben, weil aus dem Offenbacher Zuschauerblock zahlreiche Gegenstände wie Fahnenstangen und eine Krücke in Richtung von Magdeburger Spielern geworfen wurden.