Zuschauerteilausschluss auf Bewährung und Geldstrafe für VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück nach den Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 7. Februar 2015 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro verurteilt.

Darüber hinaus muss Osnabrück ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Stehplatzbereiche Ost geschlossen und leer bleiben. Zudem ist im Heimzuschauerbereich der Stehplätze West ein Pufferbereich zu den Gästefans einzurichten.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für acht Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Urteil ist rechtskräftig

Kurz vor Anpfiff des Spiels in Münster war im Osnabrücker Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Nach Spielende war es darüber hinaus zu Auseinandersetzungen zwischen Osnabrücker Zuschauern sowie Polizei- und Ordnungskräften gekommen, wobei die Zuschauer mehrere Gegenstände wie eine Mülltonne und eine Fackel warfen. Die Folge: unter anderem fünf verletzte Ordner und ein verletzter Polizeibeamter.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück nach den Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 7. Februar 2015 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro verurteilt.

Darüber hinaus muss Osnabrück ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Stehplatzbereiche Ost geschlossen und leer bleiben. Zudem ist im Heimzuschauerbereich der Stehplätze West ein Pufferbereich zu den Gästefans einzurichten.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für acht Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Urteil ist rechtskräftig

Kurz vor Anpfiff des Spiels in Münster war im Osnabrücker Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Nach Spielende war es darüber hinaus zu Auseinandersetzungen zwischen Osnabrücker Zuschauern sowie Polizei- und Ordnungskräften gekommen, wobei die Zuschauer mehrere Gegenstände wie eine Mülltonne und eine Fackel warfen. Die Folge: unter anderem fünf verletzte Ordner und ein verletzter Polizeibeamter.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.