Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und 25.000 Euro Strafe für FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Des Weiteren muss der Verein ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke 7.1, 8.1 und 9.1 der Westtribüne schließen.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird bis Ende des Jahres 2016 zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Von der Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro kann der Verein 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Während des Zweitbundesligaspiels beim SV Sandhausen am 16. Oktober 2015 wurden aus dem Zuschauerblock der Gäste Feuerzeuge und mehrfach zahlreiche Trinkbecher in den Innenraum des Stadions und teilweise auch auf das Spielfeld geworfen.

Zudem wurden vor dem Zweitbundesligaspiel beim Karlsruher SC am 24. Oktober 2015 im Lauterer Zuschauerblock Böller, Leuchtraketen, Rauchbomben und Bengalische Feuer gezündet. Drei der Raketen wurden in Richtung der Gegentribüne geschossen, vier landeten auf dem Spielfeld. Ferner wurden pyrotechnische Gegenstände in Richtung des Ordnungsdienstes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Des Weiteren muss der Verein ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke 7.1, 8.1 und 9.1 der Westtribüne schließen.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird bis Ende des Jahres 2016 zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Von der Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro kann der Verein 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Während des Zweitbundesligaspiels beim SV Sandhausen am 16. Oktober 2015 wurden aus dem Zuschauerblock der Gäste Feuerzeuge und mehrfach zahlreiche Trinkbecher in den Innenraum des Stadions und teilweise auch auf das Spielfeld geworfen.

Zudem wurden vor dem Zweitbundesligaspiel beim Karlsruher SC am 24. Oktober 2015 im Lauterer Zuschauerblock Böller, Leuchtraketen, Rauchbomben und Bengalische Feuer gezündet. Drei der Raketen wurden in Richtung der Gegentribüne geschossen, vier landeten auf dem Spielfeld. Ferner wurden pyrotechnische Gegenstände in Richtung des Ordnungsdienstes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.