Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und 40.000 Euro Strafe für Magdeburg

Nach vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Magdeburg ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) schließen.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird für zehn Monate auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Von der Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro kann der Verein 20.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Während des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 24. Oktober 2015 war im Magdeburger Zuschauerblock wiederholt Pyrotechnik gezündet worden, woraufhin die Partie nach einer kurzzeitigen Unterbrechung noch einmal für rund sechs Minuten unterbrochen werden musste. Nach dem Spiel bei der SG Dynamo Dresden am 31. Oktober 2015 wurden im Magdeburger Zuschauerbereich drei Leuchtraketen in Richtung der Dresdner Zuschauerbereiche abgefeuert. Dabei gab es einen leichtverletzten Besucher.

Vor, während und nach der Drittliga-Partie bei der SG Sonnenhof Großaspach am 21. November 2015 war es zu Ausschreitungen von Magdeburger Zuschauern gekommen. Eine halbe Stunde vor Anpfiff hatten mehrere Magdeburger Zuschauer die Ordnungsdienstkräfte am Einlass zum Gästefanbereich überrannt. Kurz vor Spielende war ein Magdeburger Zuschauer in den Innenraum gelangt und hatte das Flucht- und Rettungstor zum Gästeblock entriegelt, woraufhin weitere rund 30 Zuschauer in den Innenraum eindrangen. Ein Teil von ihnen attackierte den Ordnungsdienst. Die Partie musste für rund fünf Minuten unterbrochen werden. Zudem hatten Magdeburger Anhänger während der Partie wiederholt Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Schließlich hatten Magdeburger Zuschauer während des Drittliga-Heimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 II am 19. Dezember 2015 verstärkt Pyrotechnik gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

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Nach vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Magdeburg ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) schließen.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird für zehn Monate auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Von der Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro kann der Verein 20.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Während des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 24. Oktober 2015 war im Magdeburger Zuschauerblock wiederholt Pyrotechnik gezündet worden, woraufhin die Partie nach einer kurzzeitigen Unterbrechung noch einmal für rund sechs Minuten unterbrochen werden musste. Nach dem Spiel bei der SG Dynamo Dresden am 31. Oktober 2015 wurden im Magdeburger Zuschauerbereich drei Leuchtraketen in Richtung der Dresdner Zuschauerbereiche abgefeuert. Dabei gab es einen leichtverletzten Besucher.

Vor, während und nach der Drittliga-Partie bei der SG Sonnenhof Großaspach am 21. November 2015 war es zu Ausschreitungen von Magdeburger Zuschauern gekommen. Eine halbe Stunde vor Anpfiff hatten mehrere Magdeburger Zuschauer die Ordnungsdienstkräfte am Einlass zum Gästefanbereich überrannt. Kurz vor Spielende war ein Magdeburger Zuschauer in den Innenraum gelangt und hatte das Flucht- und Rettungstor zum Gästeblock entriegelt, woraufhin weitere rund 30 Zuschauer in den Innenraum eindrangen. Ein Teil von ihnen attackierte den Ordnungsdienst. Die Partie musste für rund fünf Minuten unterbrochen werden. Zudem hatten Magdeburger Anhänger während der Partie wiederholt Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Schließlich hatten Magdeburger Zuschauer während des Drittliga-Heimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 II am 19. Dezember 2015 verstärkt Pyrotechnik gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.