Wolfsburg: 90.000 Euro Strafe und Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2017.

Darüber hinaus muss der Klub eine Geldstrafe von 90.000 Euro zahlen. Bis zu 40.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Die Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Für die mögliche Vollstreckung macht das Urteil klare Vorgaben: So müssen in diesem Fall beim darauffolgenden Wolfsburger Bundesliga-Heimspiel die Blöcke 5 und 7 sowie die zur sogenannten "Singing Area" gehörenden Bereiche der Blöcke 6 und 8 geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Vor Beginn des Wolfsburger Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 1. März 2016 waren aus dem Wolfsburger Zuschauerbereich drei Leuchtraketen abgefeuert worden. Zwei davon landeten auf dem Spielfeld, die dritte unmittelbar vor der bereits besetzten Hannoveraner Trainerbank, wobei eine Person nach dem Boden-Aufprall der Rakete getroffen wurde. Zudem brannten im Wolfsburger Zuschauerbereich mehrere Leuchtfackeln. Der Anpfiff des Spiels verzögerte sich durch die Vorkommnisse um etwa eineinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2017.

Darüber hinaus muss der Klub eine Geldstrafe von 90.000 Euro zahlen. Bis zu 40.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

Die Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Für die mögliche Vollstreckung macht das Urteil klare Vorgaben: So müssen in diesem Fall beim darauffolgenden Wolfsburger Bundesliga-Heimspiel die Blöcke 5 und 7 sowie die zur sogenannten "Singing Area" gehörenden Bereiche der Blöcke 6 und 8 geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Vor Beginn des Wolfsburger Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 1. März 2016 waren aus dem Wolfsburger Zuschauerbereich drei Leuchtraketen abgefeuert worden. Zwei davon landeten auf dem Spielfeld, die dritte unmittelbar vor der bereits besetzten Hannoveraner Trainerbank, wobei eine Person nach dem Boden-Aufprall der Rakete getroffen wurde. Zudem brannten im Wolfsburger Zuschauerbereich mehrere Leuchtfackeln. Der Anpfiff des Spiels verzögerte sich durch die Vorkommnisse um etwa eineinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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