WFLV-Spruchkammer sperrt Essener Soukou für fünf Monate - Punktabzug für RWE

Wegen eines Dopingvergehens wurde Cebio Soukou, Mittelfeldspieler des West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen, von der Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) in der Sportschule Duisburg-Wedau am Donnerstag für fünf Monate (bis einschließlich 29. Juni 2015) gesperrt. Das Auswärtsspiel der Essener vom 6. Dezember bei den Sportfreunden Lotte (1:1), bei dem Soukou bis zur 86. Minute mitgewirkt hatte, wird außerdem für RWE als 0:2 verloren gewertet. Für die Sportfreunde Lotte, die gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt hatten, bleibt es allerdings beim Ergebnis 1:1.

Bei Soukou, der nach eigenen Angaben seit einigen Jahren regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel zu sich nimmt, waren bei der Dopingkontrolle nach dem Spiel in Lotte in der A- und später auch in der B-Probe Spuren der verbotenen Substanz Methylhexanamin in einer recht niedrigen Konzentration festgestellt worden. Er sorgte damit für den ersten Dopingfall überhaupt auf WFLV-Ebene.

Durch eine Untersuchung der von ihm eingereichten Nahrungsergänzungsmittel im Kölner Institut für Biochemie konnte Cebio Soukou nachweisen, dass ein von ihm unmittelbar vor Spielbeginn verwendetes Vitaminpräparat - offenbar durch eine Verunreinigung - Methylhexanamin in einer geringen Menge enthielt, die Substanz aber nicht als Inhaltsstoff auf der Packung aufgeführt war. Als Sachverständiger bestätigte Dopingfachmann Dr. Hans Geyer vom Institut für Biochemie, dass die Substanz in der vorliegenden Dosis nach seiner Einschätzung keine signifikant leistungssteigernde Wirkung habe.

Das wertete die Kammer als strafmildernd und blieb deshalb bei ihrem Urteil auch deutlich unter dem bei nachgewiesenem Doping üblichen Strafmaß von zwei Jahren. Spruchkammer-Vorsitzender Friedrich-Wilhelm Stelkens (Krefeld) sah bei Soukou zwar "keine gravierende Schuld", aber doch eine "gewisse Fahrlässigkeit", die zu dem Dopingverstoß geführt hatte.

Wegen des Einsatzes eines gedopten Spielers entschieden die Sportrichter, dass die Partie 0:2 gegen Rot-Weiss Essen zu werten ist. Dadurch verliert RWE die Tabellenführung an Alemannia Aachen. Weil die Sportfreunde Lotte allerdings nicht nachweisen konnten, dass Soukous Dopingvergehen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis hatte, bleibt es für die Tecklenburger beim Spielausgang von 1:1.

Gegen das Urteil kann innerhalb von zehn Tagen Berufung eingelegt werden. Dr. Michael Lehner (Heidelberg) kündigte als Rechtsbeistand von Cebio Soukou noch während der Verhandlung an, in Revision gehen zu wollen.

[mspw]

Wegen eines Dopingvergehens wurde Cebio Soukou, Mittelfeldspieler des West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen, von der Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) in der Sportschule Duisburg-Wedau am Donnerstag für fünf Monate (bis einschließlich 29. Juni 2015) gesperrt. Das Auswärtsspiel der Essener vom 6. Dezember bei den Sportfreunden Lotte (1:1), bei dem Soukou bis zur 86. Minute mitgewirkt hatte, wird außerdem für RWE als 0:2 verloren gewertet. Für die Sportfreunde Lotte, die gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt hatten, bleibt es allerdings beim Ergebnis 1:1.

Bei Soukou, der nach eigenen Angaben seit einigen Jahren regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel zu sich nimmt, waren bei der Dopingkontrolle nach dem Spiel in Lotte in der A- und später auch in der B-Probe Spuren der verbotenen Substanz Methylhexanamin in einer recht niedrigen Konzentration festgestellt worden. Er sorgte damit für den ersten Dopingfall überhaupt auf WFLV-Ebene.

Durch eine Untersuchung der von ihm eingereichten Nahrungsergänzungsmittel im Kölner Institut für Biochemie konnte Cebio Soukou nachweisen, dass ein von ihm unmittelbar vor Spielbeginn verwendetes Vitaminpräparat - offenbar durch eine Verunreinigung - Methylhexanamin in einer geringen Menge enthielt, die Substanz aber nicht als Inhaltsstoff auf der Packung aufgeführt war. Als Sachverständiger bestätigte Dopingfachmann Dr. Hans Geyer vom Institut für Biochemie, dass die Substanz in der vorliegenden Dosis nach seiner Einschätzung keine signifikant leistungssteigernde Wirkung habe.

Das wertete die Kammer als strafmildernd und blieb deshalb bei ihrem Urteil auch deutlich unter dem bei nachgewiesenem Doping üblichen Strafmaß von zwei Jahren. Spruchkammer-Vorsitzender Friedrich-Wilhelm Stelkens (Krefeld) sah bei Soukou zwar "keine gravierende Schuld", aber doch eine "gewisse Fahrlässigkeit", die zu dem Dopingverstoß geführt hatte.

Wegen des Einsatzes eines gedopten Spielers entschieden die Sportrichter, dass die Partie 0:2 gegen Rot-Weiss Essen zu werten ist. Dadurch verliert RWE die Tabellenführung an Alemannia Aachen. Weil die Sportfreunde Lotte allerdings nicht nachweisen konnten, dass Soukous Dopingvergehen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis hatte, bleibt es für die Tecklenburger beim Spielausgang von 1:1.

Gegen das Urteil kann innerhalb von zehn Tagen Berufung eingelegt werden. Dr. Michael Lehner (Heidelberg) kündigte als Rechtsbeistand von Cebio Soukou noch während der Verhandlung an, in Revision gehen zu wollen.