West: Keine Zulassung für Wattenscheid 09 und KFC Uerdingen

Der Fußballausschuss des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) hat in seiner Sitzung unter dem Vorsitz von Manfred Schnieders (Salzkotten) insgesamt 24 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga West in der Saison 2015/2016 erteilt. Dabei erhielten 17 Klubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen noch Auflagen oder Bedingungen erfüllen.

Vier Bewerbern wurde die Zulassung unabhängig von der sportlichen Qualifikation verweigert. Der Verbands-Fußballausschuss (VFA) entschied, dass die aktuellen Regionalligisten KFC Uerdingen 05 und SG Wattenscheid 09 sowie der SV Westfalia Rhynern (Oberliga Westfalen) und 1. FC Bocholt (Oberliga Niederrhein) keine Zulassung für die kommende Saison erhalten. Diese Entscheidung wurde den Vereinen mit Begründung am heutigen Freitag schriftlich mitgeteilt. Zu den Gründen wollte sich der Verband aber noch nicht äußern.

Beschwerde beim Verband bis zum 18. Mai möglich

Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, dann müssten Uerdingen und Wattenscheid am Saisonende absteigen. In diesem Fall würde es nur noch einen sportlichen Absteiger geben (nach aktuellem Stand Schlusslicht FC Hennef 05), weil die U 23 des VfL Bochum vom Spielbetrieb zurückgezogen wird. Für den Fall, dass Borussia Dortmund II in der 3. Liga bleibt und der West-Meister aufsteigt, könnte sich sogar Hennef noch Hoffnungen auf den Klassenverbleib machen. In den Fällen Westfalia Rhynern und 1. FC Bocholt wirkt sich die Zulassungsverweigerung dagegen wohl nicht aus, weil Rhynern nur noch geringe und Bocholt gar keine Aufstiegs-Chance mehr hat.

Die Bescheide sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Vereine können binnen einer zehntägigen Frist (bis zum 18. Mai) Beschwerde eingelegen. Eventuelle Beschwerden werden anschließend zeitnah durch den VFA geprüft.

Alle Zulassungen wurden unter der Voraussetzung der jeweiligen sportlichen Qualifikation erteilt. Insgesamt hatten im Rahmen des Zulassungsverfahrens 28 Vereine fristgemäß bis zum 15. März beim WFLV ihre Bewerbung um einen Platz in der Regionalliga West für die Spielzeit 2015/2016 abgegeben. Neben der sportlichen Qualifikation müssen die Vereine die in den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards) genannten Voraussetzungen erfüllen.

[mspw]

Der Fußballausschuss des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV) hat in seiner Sitzung unter dem Vorsitz von Manfred Schnieders (Salzkotten) insgesamt 24 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga West in der Saison 2015/2016 erteilt. Dabei erhielten 17 Klubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen noch Auflagen oder Bedingungen erfüllen.

Vier Bewerbern wurde die Zulassung unabhängig von der sportlichen Qualifikation verweigert. Der Verbands-Fußballausschuss (VFA) entschied, dass die aktuellen Regionalligisten KFC Uerdingen 05 und SG Wattenscheid 09 sowie der SV Westfalia Rhynern (Oberliga Westfalen) und 1. FC Bocholt (Oberliga Niederrhein) keine Zulassung für die kommende Saison erhalten. Diese Entscheidung wurde den Vereinen mit Begründung am heutigen Freitag schriftlich mitgeteilt. Zu den Gründen wollte sich der Verband aber noch nicht äußern.

Beschwerde beim Verband bis zum 18. Mai möglich

Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, dann müssten Uerdingen und Wattenscheid am Saisonende absteigen. In diesem Fall würde es nur noch einen sportlichen Absteiger geben (nach aktuellem Stand Schlusslicht FC Hennef 05), weil die U 23 des VfL Bochum vom Spielbetrieb zurückgezogen wird. Für den Fall, dass Borussia Dortmund II in der 3. Liga bleibt und der West-Meister aufsteigt, könnte sich sogar Hennef noch Hoffnungen auf den Klassenverbleib machen. In den Fällen Westfalia Rhynern und 1. FC Bocholt wirkt sich die Zulassungsverweigerung dagegen wohl nicht aus, weil Rhynern nur noch geringe und Bocholt gar keine Aufstiegs-Chance mehr hat.

Die Bescheide sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Vereine können binnen einer zehntägigen Frist (bis zum 18. Mai) Beschwerde eingelegen. Eventuelle Beschwerden werden anschließend zeitnah durch den VFA geprüft.

Alle Zulassungen wurden unter der Voraussetzung der jeweiligen sportlichen Qualifikation erteilt. Insgesamt hatten im Rahmen des Zulassungsverfahrens 28 Vereine fristgemäß bis zum 15. März beim WFLV ihre Bewerbung um einen Platz in der Regionalliga West für die Spielzeit 2015/2016 abgegeben. Neben der sportlichen Qualifikation müssen die Vereine die in den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards) genannten Voraussetzungen erfüllen.