Vier Spiele Sperre für Kölns Hartel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marcel Hartel vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Regionalliga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Für Bundesliga-Meisterschaftsspiele ist Spieler Hartel jedoch längstens bis einschließlich 15. April 2017 gesperrt.

Hartel war in der 78. Minute des Regionalligaspiels vom 1. FC Köln II bei Fortuna Düsseldorf II am 22. März 2017 von Schiedsrichter Sven Waschitzki des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marcel Hartel vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Regionalliga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Für Bundesliga-Meisterschaftsspiele ist Spieler Hartel jedoch längstens bis einschließlich 15. April 2017 gesperrt.

Hartel war in der 78. Minute des Regionalligaspiels vom 1. FC Köln II bei Fortuna Düsseldorf II am 22. März 2017 von Schiedsrichter Sven Waschitzki des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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