Vier Spiele Sperre für Cloppenburgs Thormaehlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tanja Thormaehlen vom Frauen-Zweitbundesligisten BV Cloppenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Thormaehlen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Thormaehlen war in der 68. Minute des Zweitbundesligaspiels beim FFV Leipzig am 7. Dezember 2014 von Schiedsrichterin Annette Hanf (Stein) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tanja Thormaehlen vom Frauen-Zweitbundesligisten BV Cloppenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Thormaehlen bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Thormaehlen war in der 68. Minute des Zweitbundesligaspiels beim FFV Leipzig am 7. Dezember 2014 von Schiedsrichterin Annette Hanf (Stein) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.