Vier Spiele Sperre für Bielefelderin Jäger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Annabel Jäger vom Frauen-Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Jäger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Jäger war in der 26. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen den Bramfelder SV am 19. März 2017 von Schiedsrichterin Silke Adelsberger (Abtsgmünd) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Annabel Jäger vom Frauen-Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Jäger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Jäger war in der 26. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen den Bramfelder SV am 19. März 2017 von Schiedsrichterin Silke Adelsberger (Abtsgmünd) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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