Vier Monate Sperre für Tobias Willers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Tobias Willers nach mündlicher Verhandlung wegen der Vorgänge im Vorfeld des letzten Drittliga-Spieltags der abgelaufenen Saison wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von vier Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Darüber hinaus wird ihm verboten, im Zeitraum der Sperre ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.

Am 38. und letzten Spieltag der 3. Liga traf der VfL Osnabrück, bei dem Willers damals unter Vertrag stand, auf den abstiegsbedrohten SC Paderborn. Im Vorfeld des Spiels schlug Spieler Willers anderen Osnabrücker Spielern vor, Kontakt mit Spielern bzw. Verantwortlichen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen aufzunehmen, um von diesen Geld beziehungsweise eine geldwerte Leistung dafür zu erhalten, dass der VfL Osnabrück im Spiel gegen Paderborn an die Leistungsgrenze geht. Werder Bremen schwebte damals in Abstiegsgefahr und hätte von einem Osnabrücker Sieg profitiert. Selber trat der Spieler Willers mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler von Rot-Weiß Erfurt heran, einem Verein, der ebenfalls noch in Abstiegsgefahr schwebte. Der VfL Osnabrück rangierte vor dem letzten Spieltag auf Platz sechs und hatte mit Auf- oder Abstieg nichts mehr zu tun.

Zur Zahlung von Geld beziehungsweise dem Transfer von geldwerten Leistungen und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es nicht.

Die Verhandlung wurde geleitet von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Für das Gericht steht fest, dass der Spieler es unternommen hat, durch unbefugte Beeinflussung auf den Wettbewerb einzuwirken. Im Rahmen der Strafzumessung haben wir die besonderen persönlichen Umstände des Spielers berücksichtigt, daher haben wir keine noch längere Sperre verhängt."

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben Tobias Willers und der DFB-Kontrollausschuss Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Tobias Willers nach mündlicher Verhandlung wegen der Vorgänge im Vorfeld des letzten Drittliga-Spieltags der abgelaufenen Saison wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von vier Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Darüber hinaus wird ihm verboten, im Zeitraum der Sperre ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.

Am 38. und letzten Spieltag der 3. Liga traf der VfL Osnabrück, bei dem Willers damals unter Vertrag stand, auf den abstiegsbedrohten SC Paderborn. Im Vorfeld des Spiels schlug Spieler Willers anderen Osnabrücker Spielern vor, Kontakt mit Spielern bzw. Verantwortlichen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen aufzunehmen, um von diesen Geld beziehungsweise eine geldwerte Leistung dafür zu erhalten, dass der VfL Osnabrück im Spiel gegen Paderborn an die Leistungsgrenze geht. Werder Bremen schwebte damals in Abstiegsgefahr und hätte von einem Osnabrücker Sieg profitiert. Selber trat der Spieler Willers mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler von Rot-Weiß Erfurt heran, einem Verein, der ebenfalls noch in Abstiegsgefahr schwebte. Der VfL Osnabrück rangierte vor dem letzten Spieltag auf Platz sechs und hatte mit Auf- oder Abstieg nichts mehr zu tun.

Zur Zahlung von Geld beziehungsweise dem Transfer von geldwerten Leistungen und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es nicht.

Die Verhandlung wurde geleitet von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Für das Gericht steht fest, dass der Spieler es unternommen hat, durch unbefugte Beeinflussung auf den Wettbewerb einzuwirken. Im Rahmen der Strafzumessung haben wir die besonderen persönlichen Umstände des Spielers berücksichtigt, daher haben wir keine noch längere Sperre verhängt."

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben Tobias Willers und der DFB-Kontrollausschuss Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.